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Sperrung der Feuerstellen und Verbot von Feuer im Wald und in Waldnähe im Landkreis Reutlingen aufgrund von akuter Waldbrandgefahr

Auszug aus der Allgemeinverfügung (Diese Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Landkreises Reutlingen eingesehen werden):

Im Landkreis Reutlingen besteht aufgrund der anhaltenden Trockenheit in Verbindung mit den ungewöhnlich hohen Temperaturen derzeit und auf absehbare Zeit eine hohe Waldbrandgefahr. Somit liegt eine erhebliche Gefährdung des Gemeinwesens, der Gesundheit und des Lebens von Menschen und Tieren und damit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor. Dieser Gefahr kann nur dadurch begegnet werden, dass das Hantieren mit offenem Feuer und Licht sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und dessen Gefährdungsbereichen verboten wird und dieses Verbot auch für sämtliche Grill- und Feuerstellen gilt.

Gültig bis auf Widerruf.

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